Richtlinie 4.1
pdf-File laden
Text in Englisch

Umgang mit Nicht-Originalen in der Forensischen Handschriftenuntersuchung
Richtlinie 4.1

 

Gegenstand dieser Richtlinie sind Nicht-Originale handschriftlicher Schreibleistungen jeglicher Art, welche im Regelfall zwar ursprünglich mit einem für Handschriften geeigneten Schreibmittel auf einem geeigneten Schriftträger gefertigt wurden, jedoch für eine Forensische Handschriftenuntersuchung nur als Reproduktion zur Verfügung stehen.

 

Da Reproduktionen in unterschiedlichen Abbildungsqualitäten vorkommen, ist zunächst die vorliegende Analysierbarkeit bei der materialkritischen Einschätzung zu würdigen. Weiterhin führt das Fehlen des Originals zu zwei wesentlichen Untersuchungsdefiziten, welche bei der Befundbewertung sowie im Ergebnis zu berücksichtigen sind.

 

Einerseits sind die relevanten physikalisch-technischen Untersuchungen sowie mehrere wesentliche graphische Merkmalsklassen einer Erhebungs- und Bewertungsmöglichkeit nur eingeschränkt oder gar nicht zugänglich. Andererseits enthalten Nicht-Originale lediglich bildliche Darstellungen und sind nicht Originalen gleichzusetzen.

 

Es muss daher offen bleiben, ob ein kongruentes Originaldokument überhaupt existiert oder jemals existiert hat. Selbst wenn keine entsprechenden Manipulationsmerkmale erkennbar sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die zu untersuchende Reproduktion eine Montage darstellt.

 

Diese Einschränkungen bei der Begutachtung von Nicht-Originalen und deren Auswirkungen auf das Ergebnis sind zu diskutieren und im Untersuchungsergebnis abzubilden. Konsequenterweise kann sich die Schlussfolgerung nur auf die untersuchte Handschrift beziehen, losgelöst von der Integrität des Dokumentes oder Kontextes.

 

Eine Begrenzung des Ergebnisses auf den tatsächlichen Untersuchungsausschnitt ist auch bei Originalen geboten, jedoch ist die Beurteilungsgrundlage und damit die Frage der Verallgemeinerbarkeit bei Nicht-Originalen sehr viel deutlicher zu thematisieren, um der Verantwortung gerecht zu werden.

 

(c) GFS 06`2023