Kriterien für die Auswahl des Sachverständigen
Nachfolgende Ausführungen beziehen sich auf Schrift- und Urkundensachverständige. Themen aus dem Bereich des Sachverständigenrechts werden nicht in den Mittelpunkt gestellt.
Der Titel „Sachverständiger" ist nicht geschützt und insofern ist eine Regulierung erforderlich, die es potentiellen Auftraggebern ermöglicht, die richtige Wahl eines Sachverständigen zu treffen. In Deutschland und mehreren anderen europäischen Ländern hat der Gesetzgeber dies auch getan.
Die persönliche Integrität und die besondere Sachkunde der Schrift- und Urkundensachverständigen können von einer Behörde (i.d.R. Ermittlungsbehörde, z.B. Bundeskriminalamt, Landeskriminalämter oder Zollkriminalamt) oder von der Industrie und Handelskammer als Bestellungskörperschaft (Deutschland und Österreich) festgestellt werden.
Die Motive von Verbrauchern, einen Sachverständigen für die Lösung einer Fragestellung im Bereich Handschrift, Urkundenprüfung oder Druckererzeugnisse heranzuziehen, können vielfältig sein. Im Mittelpunkt sollte jedoch der Wunsch nach einer unabhängigen, objektiven und fachgerechten Gutachtenerstellung stehen und damit geht es um die Qualität der Sachverständigen bzw. ihrer Gutachten.
Die Qualität der Gutachten wird gefördert durch Ausbildung, permanente Weiterbildung, Erfahrungsaustausch, Anwendung validierter und wissenschaftlich anerkannter Methoden, externe Prüfungen und Ringversuche. Die Gesellschaft für Forensische Schriftuntersuchung (GFS) e.V. verfolgt diese Förderung als ihr wesentliches Ziel. Gleichartigen Qualitätsanforderungen unterliegen auch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige und die Sachverständigen des Bundes und der Länder, wie sie oben genannt wurden. Auch dort ist die dargestellte Förderung der Qualität der Gutachten in gleicher Weise ein wesentliches Ziel.
Die besondere Sachkunde des Sachverständigen ist im Gutachten u.a. an der Anwendung anerkannter Methoden zu erkennen, die z.B. in der einschlägigen Fachliteratur oder in fachlichen Richtlinien definiert sind. Beurteilungsgrundlage ist auch, ob alle für die Beantwortung der Beweisfrage angewendeten Methoden nach objektiven und sachlichen Gesichtspunkten nicht nur notwendig waren, sondern auch richtig eingesetzt wurden.
In der (schriftlichen oder mündlichen) Auseinandersetzung mit einem Gutachten bestimmen die fachlichen Kriterien die Diskussion. Auch der Sprachgebrauch kann Grundlage für die Beurteilung der Integrität des Gutachters sein. Fachliche Eitelkeit oder herablassende Bemerkungen sind Beispiele eines Fehlverhaltens.
Für den Verbraucher sind also sowohl die Qualifikationskriterien der Person als auch die Anwendung anerkannter Methoden verlässliche Kriterien zur Auswahl der/des Sachverständigen bzw. zur Beurteilung von Gutachten.
Kritische Fragen bei der Auswahl des Sachverständigen oder bei seiner Anhörung können bei der Beurteilung dieser Kriterien helfen.
Der Vorstand der Gesellschaft für Forensische Schriftuntersuchung (GFS) e. V., 2012
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