Entstehungsgeschichte
Text in Englisch

Die Gesellschaft für Forensische Schriftuntersuchung (GFS) e.V. wurde am 14. Oktober 1951 als "Fachverband freiberuflicher gerichtlicher Sachverständiger e. V." gegründet und 1967 umbenannt in "Fachverband der Sachverständigen für gerichtliche Schriftvergleichung e. V.". Im Jahre 1985 wurden Aufgaben und Ziele neu definiert, die Satzung grundlegend geändert und der neue Name festgelegt. Die GFS ist als eingetragener Verein gerichtlich registriert. Sie umfaßt gegenwärtig ca. 78 Mitglieder aus neun europäischen Ländern, die in den Fachbereichen "Handschriftuntersuchung", "Untersuchung technisch gefertigter Schriften" und "Spezielle Materialuntersuchungen" tätig sind.

 

Die Gesellschaft betreibt die Förderung der Forensischen Schriftuntersuchung in Forschung und Praxis und vertritt die Belange des Berufsstandes der Schriftsachverständigen. Sie verfolgt ihre Zwecke insbesondere durch Ausrichtung von Kongressen und Arbeitstreffen, die der Forschung und Weiterbildung sowie dem Austausch von Berufserfahrungen dienen. In Fortführung der früheren Mannheimer Symposien für Schriftvergleichung werden in zweijährigem Rhythmus internationale Tagungen durchgeführt, in welchen Deutsch und Englisch als Kongreßsprachen zugelassen sind. Die Teilnahme ist nicht an die Mitgliedschaft gebunden und soll insbesondere die internationale Kommunikation zwischen Fachkollegen fördern. Alternierend zu diesen Kongressen werden in den dazwischenliegenden Jahren jeweils Veranstaltungen angeboten, die vor allem den Mitgliedern als Diskussionsforum dienen sollen und in denen überwiegend Workshops organisiert werden.

 

Eine weitere Aufgabe sieht die GFS in der Wahrung und Pflege der Berufsethik, der Förderung des Ansehens des Berufsstandes und im Schutz der Öffentlichkeit vor unzureichend ausgebildeten Personen. Im Vordergrund steht dabei insbesondere die Unterstützung der Staatsanwaltschaften und Gerichte sowie der Industrie- und Handelskammern bei der Benennung und Prüfung von geeigneten Gutachtern. Die Mitwirkung bei der Regelung des Ausbildungs- und Prüfungswesens sowie der Qualitätssicherung für Sachverständige der Forensischen Schriftuntersuchung bildet einen weiteren Schwerpunkt des Aufgabenspektrums.Nicht zuletzt sieht die GFS in der Zusammenarbeit mit einschlägigen Fachvereinigungen im In- und Ausland eine wichtige Aufgabe.

 

Die Gesellschaft besteht aus ordentlichen Mitgliedern, Mitgliedsanwärtern und assoziierten Mitgliedern. Die Mitgliedschaft ist an keine Staatszugehörigkeit gebunden.

 

Ordentliches Mitglied der Gesellschaft kann werden, wer über eine besondere wissenschaftliche Qualifikation auf dem Gebiet der Forensischen Schriftuntersuchung verfügt und in der Lage ist, einschlägige Gutachten zu erstatten und von mindestens zwei ordentlichen Mitgliedern zur Aufnahme vorgeschlagen worden ist. Die Mitglieder müssen die Zusammenhänge innerhalb des Faches überblicken und die Fähigkeit besitzen, einschlägige Methoden und Erkenntnisse adäquat anzuwenden. Die fachlichen Kriterien sind in Richtlinien ausdifferenziert. Eine Aufnahme- und eine Prüfungsordnung regeln darüber hinaus die Aufnahmeprozeduren für Bewerber. Die Fachkompetenz ist in der Regel durch eine Aufnahmeprüfung vor dem Prüfungsausschuß der Gesellschaft nachzuweisen. Eine gleichwertige Prüfung kann anerkannt werden. Der Vorstand und eine Prüfungskomission regeln Aufnahmen, ein Schieds- und Ehrengericht streitige Fragen.

 

Neben den fachlichen Anforderungen ist die ordentliche Mitgliedschaft an die Voraussetzung gebunden, daß die für die Ausübung der Sachverständigentätigkeit notwendige apparative Einrichtung zur Verfügung steht. Die apparative Ausstattung ist ebenfalls in einer Richtlinie definiert.

 

Ordentliche Mitglieder haben wenigstens alle drei Jahre eine veröffentlichungswürdige Arbeit auf dem Gebiet der Forensischen Schriftuntersuchung vorzulegen und den Nachweis einer ständigen eigenverantwortlichen fachlichen Weiterbildung in Forschung und Praxis sowie der Anwendung der neuesten Untersuchungsmethoden zu erbringen.

 

Ordentliche Mitglieder sind berechtigt, die Berufsbezeichnung "Sachverständiger für Forensische Schriftuntersuchung (GFS)" zu führen und können einen Stempel verwenden, der ihre Mitgliedschaft in der GFS ausweist. Sie werden in eine Sachverständigenliste aufgenommen, die in regelmäßigen Zeitabständen den Gerichten, Staatsanwaltschaften und sonstigen einschlägigen Institutionen zur Verfügung gestellt wird.

 

Schriftsachverständige, die sich noch in der Ausbildung befinden, können auf Vorschlag von zwei ordentlichen Mitgliedern als Mitgliedsanwärter in die Gesellschaft aufgenommen werden. Der Anwärterstatus soll den Zeitraum von fünf Jahren nicht überschreiten.

 

Weiterführende Informationen sind aus den Statuten und Richtlinien zu entnehmen, die über die Geschäftsstelle angefordert werden können.

 

(c) GFS 06`2023